David Meister, @davemeist
Als der Ständerat vor der letzten RTVG-Abstimmung vom Bundesrat einen Bericht über den «Service Public» der SRG bestellt hatte, kam dabei ein enttäuschendes Papier hervor. Der Bericht orientierte sich an einer Rechtfertigung des Status quo.
Die nationalrätliche Kommission befand das Papier sogar als derart einseitig und lückenhaft [sic], dass er dieses nicht akzeptierte.
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Milliardenbudget und den daran geknüpften Leistungen der SRG suchte man im Service-Public-Bericht umsonst.
Brisante Themen wie die direkte Bedrohung von privaten Medien durch exklusive Werbe-Kooperationen zwischen Ringer, SRG und Swisscom, wie sie mit dem Projekt Admeira bis dato angestrebt werden, waren praktisch ausgeklammert. Zudem äussert sich der auf die Überhöhung der SRG ausgerichtete Bericht teilweise direkt despektierlich und abschätzig über die privaten Medien. Sie würden keine gesellschaftlich und verfassungsrechtlich erwartete Leistung erbringen, wie es im Bericht formuliert ist.
Was in den folgenden Jahren folgte, war eine ungebremste Ausdehnung und Aufblähung der SRG, welche die Medienvielfalt bedroht, den Wettbewerb verzerrt und private Medien bedrängt und marginalisiert.
Die von Bundesrat und SRG vor der RTVG-Abstimmung 2015 mantraartig versprochene fundierte Diskussion über den Service Public, wurde nicht nur nie geführt, sondern abgewürgt und verhindert. Dies hat auch dazu geführt, dass die Volksinitiative «No Billag» in den letzten Monaten enormen Aufwind bekam.
Nach dem blanken Entsetzen am Leutschenbach, entsteht nun der Eindruck von blindem Aktionismus. Fast täglich wird die Argumentationskette ausgetauscht, abwechselnd mit abenteuerlichen Mutmassungen und Weltuntergangs-Szenarien.
Der Denkfehler liegt im ‹Service Public› selbst begraben
Das Credo des Leistungsauftrages der SRG besagt, man müsse alle Bürger*innen und Bevölkerungsgruppen gleichermassen erreichen, was der neue Generaldirektor Gilles Marchand sowie sein Vorgänger Roger de Weck auch immer wieder unermüdlich betonen. Diese im Bundesgesetz und RTVG verankerte Auflage, ist für die SRG eine Bürde, die ihr am 4. März das Genick brechen könnte – zumindest was die gesetzlich geregelten Einkünfte in Milliardenhöhe betrifft. Denn richtig umgesetzt, hat dies zur Konsequenz, dass beachtliche Teile der Bevölkerung mit den Programmen stets unzufrieden sind, aber dennoch gezwungen werden, diese zu finanzieren.
Im Zeitalter von Live-Informationen, Streaming-Diensten und individuellem Medienkonsum machen staatlich geregelte, lineare Nachrichtenprogramme und Unterhaltungsproduktionen nicht mehr viel Sinn. Dies hat sogar die SRG selbst erkannt und versucht deshalb auch immer wieder neue Terrains zu besetzen, sei es auf ihrer Internet-Plattform oder durch die Lancierung neuer Apps für das Smartphone. Genau damit ritzt jedoch die SRG immer wieder an der durch das RTVG vorgeschriebenen Begrenzung.
Flucht nach vorn
Das Sinnvollste für die SRG wäre jetzt, eine Flucht nach vorn zu wagen und sich von der Gebührenspritze in jährlicher Milliardenhöhe frei zu machen. Dadurch könnte sie mit der bestehenden Marke und Infrastruktur endlich neue Felder erschliessen, ohne an das RTVG angekettet zu sein.
Mittelfristig betrachtet, würde der SRG ansonsten weiterhin ein eiskalter Wind entgegenblasen. Selbst bei einer Ablehnung der No-Billag-Vorlage am 4. März 2018. Das Ausloten der Grenzen des RTVGs und der Angriff der SRG auf die privaten Medien mit öffentlichen Geldern, wird künftig politisch nicht mehr tragbar sein.
Die SRG ist nicht der Motor der Schweizer Kultur, sie war vielmehr ein Teil davon. Die Vorlage «No Billag» ist ein lauter Weckruf, dass der Mediengigant am Leutschenbach endlich mit der Zeit gehen muss – sonst müsste er mit der Zeit wirklich gehen. Die guten alten Zeiten des «Briefkastenonkels» sind nämlich vorbei.
(DM)