Neben der Mediensteuer: Der Bundesrat strebt eine weitere Einnahmequelle für die SRG an.

Einem Postulat des Bundesrates zufolge, wollen Bundesrat und SRG ihrem öffentlich-rechtlichen Medienhaus zu einer starken Internet-Präsenz verhelfen. Der Bundesrat spricht sogar von einem Paradigmenwechsel und will die bestehenden gesetzlichen Grundlagen umfassend überarbeiten. Dieser Vorstoss widerspricht jedoch den gültigen Auflagen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Neben der Mediensteuer per 1. Januar 2019, strebt der Bundesrat eine zusätzliche Finanzierung für die SRG im Online-Bereich an.

Der Service public der SRG

Die Argumente des Bundesrates sind insofern plausibel, dass er in seinem Bericht bescheingt, dass vor allem jüngere Menschen eher das Internet für ihren Medienkonsum nutzen. Eine grosse Kluft in der Mediennutzung wird zwischen Radio und Fernsehen in der Schweiz festgestellt. Während die SRG mit ihren Radioprogrammen zwei Drittel der Zuhörer_innen erreicht, sieht die Nutzung im TV-Bereich für die SRG weit weniger erfreulich aus.

Fast nur noch das ältere Publikum nutzt die TV-Sender der SRG, während die Jungen TV kaum noch nutzen – und wenn, dann in erster Linie private ausländische TV-Sender konsumieren. Dieser Trend ist global erkenntbar, wie eine Studie aus dem ‹Atlantic› zeigt.

Schlussfolgerungen zum künftigen Service public

«Gerade im Fernsehbereich und im Internet muss sich der Service public gegenüber ausländischen Angeboten behaupten und konkurrenzfähig sein.», so der Bundesrat.
Er kommt zum Schluss, dass die Schweiz aus gesellschaftspolitischen Gründen Service-public-Angebote im Internet brauche.
Dies widerspricht jedoch dem RTVG Absatz 4, «Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen.»
Dieser strittige Punkt führte in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten mit dem Verband der Schweizer Medienhäuser.

 

Das setzt aber voraus, dass dieses Service-
public-Modell den skizzierten Anforderungen angepasst werden muss.

Neben der Mediensteuer wird eine zusätzliche Finanzierung für die SRG angestrebt

Wie der Bundesrat weiter feststellt, will man das Service-public-Modell den skizzerten Anforderungen anpassen. Dies ist jedoch mit hohen und nicht budgetierten Kosten verbunden.

Brisant ist, dass laut Bericht neben der grundlegenden Überarbeitung des bestehenden RTVGs, ein weiteres Gesetz verarbschiedet werden soll, welches den Akzent auf eine zusätzliche Finanzierung der SRG im Online-Bereich setzt.

Nach der ersten Phase der Umwandlung der Radio- und Fernsehgebühr in eine Steuer per 1. Januar 2019, strebt der Bundesrat ein Gesetz über elektronische Medien an, welches auch die Finanzierung der Online-Aktivitäten der SRG regeln soll.
Womit der Umbau finanziert werden soll, lässt der Bundesrat offen. Nicht ausgeschlossen sei eine Unterstützung neuer Online-Portale durch eine Quersubventionierung.
Mindestens die Hälfte dieser zu erschliessenden Einnahmen sollen der SRG zufliessen.

(DM)

 

Weiterführende Links

RTVG (PDF)

The Atlantic

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